
Worum geht’s?
Das Sonderprogramm Zukunft Brauchtum
Willkommen im Portal zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung für Ausgaben, die Ihrem Verein durch die Corona-bedingte Absage einer Brauchtumsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen entstanden sind. Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen, prüfen Sie bitte anhand der folgenden Checkliste, ob Ihnen alle erforderlichen Angaben und Belege vorliegen. Eine Zwischenspeicherung des Antragsformulars, um eventuell noch fehlende Angaben später zu ergänzen, ist leider nicht möglich.
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Antrag beim Bundesprogramm „Sonderfonds Kultur“ gestellt: Zwingend erst das Ergebnis abwarten
Wer bereits woanders einen Zuschuss beantragt hat, z.B. beim Bundesprogramm „Sonderfonds Kultur“, sollte erst dann einen Antrag bei „Zukunft Brauchtum“ stellen, wenn das Ergebnis (= ein Bescheid) vorliegt. Ohne Bescheid aus dem anderen Verfahren können solche Anträge nicht bearbeitet werden. Liegt der Bescheid vor, kann bei Ablehnung einer Kostenbeteiligung dann ein Zuschuss zu den Gesamtausgaben in „Zukunft Brauchtum“ beantragt werden. Wurden, z.B. durch den „Sonderfonds Kultur“ des Bundes, bereits 90 % der Ausgaben übernommen, ist für die verbleibenden 10 % (Eigenanteil) eine Unterstützung über „Zukunft Brauchtum“ möglich.
Erforderliche Angaben für die Antragstellung

Angaben zum Verein
- Name und Anschrift des antragstellenden Vereins
- Bei eingetragenen Vereinen: Vereinsregisternummer
- Soweit vorhanden: Steuernummer, Website, Angabe des Dachverbands, Mitgliedsnummer im Dachverband

Ansprechpartner*in
- Kontaktdaten der Ansprechperson für Rückfragen zum Antrag

Bankdaten
- Kontoinhaber
- IBAN
- Kreditinstitut
- BIC
Wichtig: Eine Auszahlung erfolgt nur auf inländische Konten

Vetretungsberechtigte Person(en)
- Angaben zur vertretungsberechtigten Person / haftend für den Verein (jeweils Name, Vorname, Adresse, Telefon, ggf. Fax, E-Mailadresse, Funktion innerhalb des Vereins, Nummer des amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass).
- Angabe von max. zwei Personen möglich.

Abgesagte Veranstaltungen
- Anzahl der abgesagten Veranstaltungen

Vorsteuerabzugsberechtigung
- Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Angaben zu abgesagten Veranstaltungen
Zu jeder Veranstaltung sind folgende Angaben erforderlich:
- Name der Veranstaltung / Kurzbeschreibung
- ursprünglich geplantes Veranstaltungsdatum
- Zwingend verbleibende Ausgaben nach Absage (hierbei sind die Positionen/ Rechnungen einzeln aufzulisten)

Beizufügende Unterlagen
Bitte laden Sie diese Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
- Aktuelle Satzung
- Für eingetragene Vereine: Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, der nicht älter als zwei Jahre ist
- Nachweise (Rechnungen oder vergleichbare Dokumentation) zu den geltend gemachten Ausgaben
- Andere Erstattungsleistungen: Wenn es diese gibt oder diese beantragt wurden: Nachweise über Versicherungsleistungen, und/oder andere erhaltene und beantragte Erstattungen im Zusammenhang mit der Absage.
Optional:
Sie können weitere Unterlagen zur Identifizierung des Vereins (z.B. Freistellungsbescheid des Finanzamtes bei gemeinnützigen Vereinen) oder der Vertretungsberechtigten (Vollmacht / Kopie Personalausweis usw.), zur ausgefallenen Veranstaltung (Flyer, Veröffentlichungen usw.) sowie zu Erstattungen aus anderen Bereichen hochladen. So können im Zweifel Rückfragen durch die Bewilligungsbehörden vermieden werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter „Vereinsförderung im Überblick".
Hotline für Nachfragen: 0211 4684-4997